Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, meldet sich bei der Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde an – meist innert 14 Tagen und in der Regel vor Stellenantritt. Für die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist zusätzlich das kantonale Migrationsamt zuständig.
Beim Zuzug aus dem Ausland laufen zwei Dinge parallel: die Wohnsitz-Anmeldung bei der Gemeinde und die Aufenthaltsbewilligung. Wie das genau abläuft, hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab.
| Herkunft | Ablauf |
|---|---|
| EU/EFTA | Einreise im Rahmen der Personenfreizügigkeit, danach Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle (meist vor Stellenantritt) – die Bewilligung folgt |
| Drittstaaten | Bewilligung bzw. Visum muss in der Regel vor der Einreise über Arbeitgeber und Migrationsamt geregelt sein; nach der Einreise folgt die Anmeldung |
Mitbringen musst du Pass/ID, Arbeits- und Mietvertrag sowie je nach Kanton weitere Unterlagen; den Ausländerausweis erhältst du im Anschluss. Einen Heimatschein brauchst du nicht – der gilt nur für Schweizer Staatsangehörige. eUmzug ist beim Erstzuzug aus dem Ausland meist nicht möglich; die Anmeldung erfolgt persönlich am Schalter.
- Anmelden bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
- Frist: meist 14 Tage, oft vor Stellenantritt
- Bewilligung (B/C/L) über das Migrationsamt
- Kein Heimatschein – Ausländerausweis folgt