Die Lebensdauertabelle zeigt, wie lange Einrichtungen einer Mietwohnung üblicherweise halten, und dient zur Berechnung des Zeitwerts. In der Schweiz wird dafür die paritätische Tabelle der Vermieter- und Mieterverbände verwendet.
Beispiel: Beim Auszug nach sechs Jahren hat das Laminat im Wohnzimmer ein Brandloch. Laminat mittlerer Qualität hält laut Tabelle 15 Jahre, der Restwert beträgt also 9/15 oder 60 Prozent. Sie zahlen 60 Prozent der Ersatzkosten, nicht den Neupreis.
Warum bei Schäden das Alter mitgerechnet wird
Bei der Wohnungsabgabe verlangt die Verwaltung für Schäden oft den vollen Ersatz. Die Lebensdauertabelle zeigt, welcher Anteil davon durch Alter und Gebrauch bereits abgeschrieben ist. Ist eine Einrichtung älter als ihre Lebensdauer, bleibt in der Regel kein Restwert, den Sie ersetzen müssten.
Was in der Tabelle steht
Die Tabelle listet Bauteile und Einrichtungen wie Wandanstrich, Bodenbeläge, Küchengeräte, Sanitärobjekte und Storen. Zu jeder Position nennt sie die erwartete Lebensdauer in Jahren, zum Beispiel 8 Jahre für einen Dispersionsanstrich oder 15 Jahre für Laminat mittlerer Qualität. Abgeschrieben wird linear: Der Restwert sinkt jedes Jahr um den gleichen Anteil. Das Alter zählt ab dem Einbau oder der letzten Renovation.
Zeitwert mit der Lebensdauertabelle berechnen
Gerechnet wird so: Ersatzkosten mal verbleibende Lebensdauer geteilt durch Gesamtlebensdauer. Ein Wandanstrich mit 8 Jahren Lebensdauer ist nach 4 Jahren zur Hälfte abgeschrieben. Nach 8 Jahren kann die Vermieterschaft dafür in der Regel nichts mehr verlangen.
Massgebend ist das Alter der Einrichtung, nicht die Dauer Ihres Mietverhältnisses. Wurde der Boden vor Ihrem Einzug verlegt, zählen auch diese Jahre. Achten Sie zudem auf die richtige Position, denn Material und Qualität bestimmen die Lebensdauer: Die 15 Jahre gelten für Laminat mittlerer Qualität, die 8 Jahre für einen Dispersionsanstrich.
Normale Abnützung zahlen Sie nicht
Bevor Sie einen Restwert ausrechnen, klären Sie, ob überhaupt ein Schaden über die normale Abnützung hinaus vorliegt. Gebrauchsspuren wie vergilbte Wände oder Druckstellen von Möbeln sind mit dem Mietzins abgegolten, daran ändert auch die Tabelle nichts. Erst bei einem Schaden, für den Sie einstehen müssen, kommt sie ins Spiel: Dann begrenzt das Alter den Betrag, den Sie ersetzen.
Eine Schadensforderung bei der Abgabe prüfen
- Fragen Sie bei jeder Schadensforderung nach Alter und letzter Erneuerung des betroffenen Bauteils.
- Verlangen Sie eine Rechnung oder Offerte, aus der Ersatzkosten und Abzug für das Alter hervorgehen.
- Halten Sie die Tabelle am Abgabetag griffbereit, auf dem Handy oder ausgedruckt.
Paritätische Tabelle und ihre rechtliche Bedeutung
Die Tabelle ist kein Gesetz, Schlichtungsbehörden und Gerichte stützen sich in der Praxis aber darauf. Die vollständige Tabelle geben die Mieter- und Hauseigentümerverbände ab. In der Romandie gibt es eine eigene paritätische Tabelle der Vermieter- und Mieterverbände, die für Anstrich und Laminat dieselben Lebensdauern nennt.
Lebensdauer, Zeitwert und Mängelprotokoll
Die Lebensdauertabelle liefert die Jahre, der Zeitwert ist das Ergebnis der Rechnung: der Betrag, den eine beschädigte Einrichtung beim Auszug noch wert ist. Welche Schäden überhaupt zur Diskussion stehen, hält das Mängelprotokoll fest.