Ja. Eine Mietkaution (Mietzinsdepot) ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben: Geschuldet ist sie nur, wenn sie im Mietvertrag steht, und ohne Kaution ist der Vertrag voll gültig. Verlangt der Vermieter eine, können Sie ihm mit seinem Einverständnis eine Mietkautionsversicherung oder eine Bürgschaft anbieten. Die Versicherungsprämie, laut Mieterverband in der Regel 5 % der Kaution pro Jahr, erhalten Sie nie zurück.
| Lösung | Was Sie zahlen | Worauf achten |
|---|---|---|
| Mietzinsdepot | Bis drei Monatsmieten, gesperrt, am Ende samt Zins zurück, abzüglich berechtigter Forderungen | Konto muss auf Ihren Namen lauten |
| Mietkautionsversicherung | Jährliche Prämie und Einschreibegebühr, nicht rückzahlbar | Schäden zahlen Sie der Versicherung zurück |
| Bürgschaft von Eltern oder Bekannten | Keine Prämie, bei öffentlicher Beurkundung aber deren Gebühr | Über CHF 2'000 öffentliche Beurkundung |
| Garantie der Sozialbehörde | Keine Einzahlung nötig | Im Kanton Zürich bei Sozialhilfe, Vermieter muss mitunterzeichnen |
Was eine Mietkautionsversicherung kostet
Statt das Geld auf ein Sperrkonto zu legen, zahlen Sie einer Versicherung jedes Jahr eine Prämie, dazu eine Einschreibegebühr. Die Versicherung verspricht dem Vermieter eine Sicherheit in der Höhe der Kaution. Muss sie ihm nach dem Auszug etwas zahlen, verlangt sie den Betrag vollständig von Ihnen zurück. Eine Haftpflichtversicherung ist sie also nicht.
Ein Rechenbeispiel: Bei CHF 2'000 Bruttomiete beträgt die Kaution höchstens CHF 6'000. Bei 5 % Prämie zahlen Sie CHF 300 pro Jahr, nach fünf Jahren also CHF 1'500, die weg sind. Das Depot dagegen erhalten Sie am Ende samt Zins zurück, abzüglich berechtigter Forderungen. Der Mieterverband rät deshalb ab, wenn Sie das Geld aufbringen können; fehlt es Ihnen, bleibt die Versicherung oft der einzige Weg. Wie ein solcher Versicherungsvertrag aufgebaut ist, erklärt der Eintrag Mietkautionsversicherung.
Verlangt ein Vermieter im Vertrag zwingend den Abschluss einer solchen Versicherung, ist diese Pflicht nach Ansicht des Mieterverbands ein Koppelungsgeschäft und damit nichtig (Art. 254 OR).
Bürgschaft durch Eltern oder Bekannte
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Drittperson gegenüber dem Vermieter, für Ihre Schulden aus dem Mietvertrag einzustehen. Sie braucht die schriftliche Erklärung des Bürgen mit einem bezifferten Höchstbetrag. Für Privatpersonen gilt eine strenge Form: Übersteigt der Betrag CHF 2'000, muss die Bürgschaft öffentlich beurkundet werden; bis CHF 2'000 genügt es, wenn der Bürge den Höchstbetrag eigenhändig in die Urkunde schreibt. Ist der Bürge verheiratet, braucht es zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Ehegatten.
Bei einer Kaution von CHF 4'500 heisst das: Ihre Eltern müssen zur Urkundsperson, ein unterschriebener Brief reicht nicht. Weil sich der Bürge gegenüber dem Vermieter verpflichtet, funktioniert die Bürgschaft zudem nur, wenn dieser sie annimmt.
Sozialhilfe, Genossenschaft und Inserate «ohne Kaution»
Im Kanton Zürich müssen die Sozialbehörden Menschen in der Sozialhilfe beim Umzug in eine angemessene Wohnung die Sicherheit ermöglichen, wenn immer möglich mit einer Garantieerklärung statt einer Kaution. Der Vermieter muss die Garantie mitunterzeichnen; lehnt er ab, wird die vereinbarte Kaution geleistet. Zuständig ist meist die bisherige Wohngemeinde, weil die Kaution vor dem Einzug fällig ist.
Bei einer Genossenschaft prüfen Sie, welche Zahlungen die Statuten und der Mietvertrag verlangen, etwa Anteilscheine oder ein Depot, und wann sie zurückbezahlt werden. Wie Sie zu einer solchen Wohnung kommen, zeigt die Seite Genossenschaftswohnung bewerben.
Wohnungsinserate ohne Kaution werden laut Mieterverband häufiger. Lesen Sie den Vertrag trotzdem genau: Auch ohne Kaution haften Sie für offene Mieten, Nebenkosten und Schäden über die normale Abnützung hinaus, notfalls auch über die Höhe einer Kaution hinaus. Alle Formen der Sicherheit im Detail vergleicht der Ratgeber Mietkaution Schweiz.
- Kaution ist nicht gesetzlich Pflicht, nur geschuldet, wenn vereinbart
- Ohne Kaution: Mietvertrag voll gültig, Haftung bleibt
- Versicherung: rund 5 % pro Jahr, Prämie ist verloren
- Bürgschaft über CHF 2'000: öffentliche Beurkundung
Häufige Fragen
Ist ein Mietvertrag ohne Kaution gültig?
Ja. Die Kaution ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und nur geschuldet, wenn sie im Vertrag vereinbart ist. Für Mietzins, Nebenkosten und Schäden haften Sie trotzdem voll.
Lohnt sich eine Mietkautionsversicherung?
Nur, wenn Sie das Geld für das Depot nicht aufbringen können. Die Prämie von meist 5 % pro Jahr ist verloren, und einen Schaden zahlen Sie der Versicherung zurück.
Darf der Vermieter eine Mietkautionsversicherung vorschreiben?
Nach Ansicht des Mieterverbands nicht: Eine solche Pflicht im Mietvertrag wäre ein nichtiges Koppelungsgeschäft. Er darf aber ein Depot verlangen.
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Nur, wenn der Vermieter zustimmt. Fällig ist das Depot zum vereinbarten Termin, meist bis zur Schlüsselübergabe; fehlt eine Abrede, gelten die allgemeinen Fälligkeitsregeln des OR. Ein gesetzliches Recht auf drei Monatsraten wie in Deutschland gibt es nicht.