FAQ · Kaution

Wann muss ich die Mietkaution einzahlen?

Zum Termin, der im Mietvertrag steht, meist bis zur Schlüsselübergabe bzw. zum Mietbeginn. Einen besonderen Termin nennt das Mietrecht nicht; fehlt eine Abrede, gelten die allgemeinen Fälligkeitsregeln des OR. Ist die Kaution bis zur Schlüsselübergabe nicht einbezahlt, darf der Vermieter die Schlüssel zurückhalten. Einzahlen müssen Sie erst, wenn ein Mietkautionskonto auf Ihren Namen eröffnet ist; Barzahlung oder eine Überweisung auf sein Privatkonto dürfen Sie ablehnen.

Mietkaution einzahlen: was gilt
FrageAntwort
Wann?Wie im Mietvertrag vereinbart, meist bis zur Schlüsselübergabe
Wie viel?Bei Wohnungen höchstens drei Monatszinse
Wohin?Auf ein Mietkautionskonto (Sperrkonto) bei einer Bank, auf Ihren Namen
Zu spät bezahlt?Ist die Zahlung vor Mietbeginn vereinbart, darf der Vermieter die Schlüssel zurückhalten
In Raten?Nur, wenn Sie das mit dem Vermieter vereinbaren

So zahlen Sie die Kaution richtig ein

  1. Vertrag prüfen: Betrag und Termin stehen im Mietvertrag oder in seinen allgemeinen Bestimmungen. Geschuldet ist eine Kaution nur, wenn sie vereinbart ist, und bei Wohnungen höchstens drei Monatszinse.
  2. Konto eröffnen: Wer das Konto eröffnet, Sie oder der Vermieter, klären Sie miteinander; es lautet aber immer auf Ihren Namen. Die Bank braucht Angaben zu Mieterschaft, Vermieterschaft, Mietobjekt und Kautionsbetrag, und Sie unterschreiben den Eröffnungsantrag.
  3. Einzahlen: Überweisen Sie den Betrag mit dem Einzahlungsschein bzw. der QR-Rechnung der Bank direkt auf das Mietkautionskonto, genau in der vereinbarten Höhe.
  4. Bestätigung aufbewahren: Die Bank bestätigt die Gutschrift, der Vermieter erhält eine Kopie. Legen Sie Ihr Exemplar zum Mietvertrag, beim Auszug brauchen Sie die Unterlagen wieder.

Welche Bank das Depot führt, bestimmt in der Deutschschweiz der Vermieter; er muss Ihnen Bank und Kontobezeichnung aber mitteilen. In Genf ist es umgekehrt: Dort wählt nach kantonalem Gesetz die Mieterin oder der Mieter die Bank.

Was passiert, wenn das Geld zu spät kommt

Verlangt der Vertrag die Kaution vor Mietbeginn, darf der Vermieter die Schlüsselübergabe verweigern, bis das Geld auf dem Konto ist. Kümmern Sie sich deshalb gleich nach der Vertragsunterzeichnung um das Konto und überweisen Sie nicht erst kurz vor dem Zügeltag.

Wohnen Sie bereits in der Wohnung, kann der Vermieter wegen einer fehlenden Kaution nicht so kündigen wie bei ausstehender Miete: Die kurzfristige Kündigung nach Art. 257d OR gilt nur für Mietzinse und Nebenkosten. Geschuldet bleibt die vereinbarte Kaution trotzdem.

Raten, Bürgschaft oder Versicherung statt Depot

Einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung haben Sie in der Schweiz nicht. Raten sind möglich, wenn Sie sie mit dem Vermieter vereinbaren; halten Sie das schriftlich fest. Wer aus Deutschland kommt, kennt es anders: Dort darf die Kaution von Gesetzes wegen in drei Monatsraten bezahlt werden.

Fehlt das Geld, gibt es Alternativen, sofern der Vermieter einverstanden ist. Bei einer Mietkautionsversicherung zahlen Sie statt des Depots eine jährliche Prämie, in der Regel um 5 % der Kautionssumme, die Sie nicht zurückerhalten; zahlt die Versicherung dem Vermieter einen Schaden, fordert sie das Geld von Ihnen zurück. Bürgt eine Privatperson, etwa ein Elternteil, braucht es eine schriftliche Bürgschaft mit Höchstbetrag, über CHF 2'000 zusätzlich eine öffentliche Beurkundung. Wer Sozialhilfe bezieht, fragt beim Sozialdienst nach: Im Kanton Freiburg zum Beispiel gewährt er eine Kaution, wenn es nicht anders geht; zurückgezahlt wird sie danach mit monatlichen Abzügen von der Unterstützung. Alle Formen im Vergleich zeigt der Ratgeber zur Mietkaution in der Schweiz.

Kaution erst nach Mietbeginn verlangt oder erhöht

Verlangt der Vermieter während der laufenden Miete erstmals eine Kaution oder mehr Geld, ist das eine einseitige Vertragsänderung. Er muss sie auf dem amtlichen Formular für Mietzinserhöhungen mitteilen, mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist, und sie gilt frühestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Ohne Formular ist sie nichtig. Mit Formular können Sie die Forderung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten.

Auf einen Blick
  • Termin laut Mietvertrag, meist vor der Schlüsselübergabe
  • Nur auf ein Mietkautionskonto auf Ihren Namen
  • Bar oder aufs Privatkonto: dürfen Sie ablehnen
  • Ratenzahlung nur mit Zustimmung des Vermieters
  • Alternativen: Versicherung oder Bürgschaft

Häufige Fragen

Muss die Mietkaution verzinst werden?

Ja. Das Gesetz verlangt ein Sparkonto oder Depot auf Ihren Namen, und der Zins gehört Ihnen. Den aktuellen Satz finden Sie in den Konditionen Ihres Mietkautionskontos.

Wofür darf der Vermieter die Kaution verwenden?

Für offene Forderungen aus dem Mietverhältnis, etwa unbezahlte Mietzinse und Nebenkosten oder Schäden, für die Sie einstehen müssen. Ohne Ihre Zustimmung kommt er nur mit einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder Urteil an das Geld.

Kann ich eine Wohnung ohne Bankdepot mieten?

Ja, wenn der Vermieter eine Mietkautionsversicherung oder Bürgschaft akzeptiert oder gar keine Kaution verlangt. Geschuldet ist eine Kaution nur, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist.

Wie viel Kaution ist bei einer Wohnung üblich?

Verlangt werden dürfen höchstens drei Monatszinse. Mieterverband und Hauseigentümerverband rechnen die Nebenkosten dabei mit ein.

Muss ich die Kaution dem Vermieter bar geben?

Nein. Barzahlung oder eine Überweisung auf sein Privatkonto dürfen Sie ablehnen. Nimmt er das Geld trotzdem entgegen, muss er es umgehend auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen einzahlen.

Allgemeine Orientierung (Stand 2026), keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Schweizer Obligationenrecht (insbesondere Art. 257e OR) und Ihr Mietvertrag. Im Streitfall helfen die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.