Das Kontrollschild ist das amtliche Nummernschild eines Fahrzeugs mit Kantonskürzel und Nummer. Abgegeben wird es vom Strassenverkehrsamt des Wohnkantons, und beim Kantonswechsel braucht es neue Schilder. In Deutschland spricht man vom Kfz-Kennzeichen.
Beispiel: Ein Paar zieht mit seinem Auto von Aarau nach Olten. Weil Olten im Kanton Solothurn liegt, löst es bei der Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn neue SO-Schilder, gibt die AG-Schilder zurück und erhält einen neuen Fahrzeugausweis.
Neue Kontrollschilder beim Kantonswechsel
Kontrollschilder sind kantonal. Wer den Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegt, muss das Fahrzeug dort neu einlösen, auch wenn das Auto dasselbe bleibt. Mit dem Wechsel ändert sich zudem die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die je nach Kanton höher oder tiefer ausfällt. Bei einem Umzug innerhalb des Kantons bleiben die Schilder unverändert.
Nummer, Halter und Eigentum
Auf dem Schild stehen Kantonskürzel und Nummer, beim Auto vorne und hinten, beim Motorrad nur hinten. Die Schilder sind dem Halter zugeteilt, nicht dem Fahrzeug, und bleiben Eigentum der Behörde. Verkaufen Sie das Auto, behalten Sie die Schilder.
Ablauf beim Umzug in einen anderen Kanton
- Melden Sie sich zuerst bei der neuen Gemeinde an. Das Strassenverkehrsamt braucht Ihre Anmeldung im Einwohnerregister oder eine Wohnsitzbestätigung.
- Bestellen Sie bei Ihrer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung pro Fahrzeug einen elektronischen Versicherungsnachweis. Die Versicherung schickt ihn direkt an das neue Strassenverkehrsamt. Ohne ihn gibt es keine Einlösung.
- Reichen Sie den Original-Fahrzeugausweis und das Gesuch des neuen Kantons per Post oder am Schalter ein. Vereinbaren Sie, falls nötig, einen Termin.
- Die alten Schilder gehen an das Strassenverkehrsamt des bisherigen Kantons zurück. Den Rückversand von Schildern und altem Fahrzeugausweis übernimmt die neue Zulassungsbehörde.
- Fragen Sie beim alten Kanton nach, ob bereits bezahlte Motorfahrzeugsteuer anteilig zurückerstattet wird.
Meldefrist von 14 Tagen
Für neue Kontrollschilder oder eine Änderung des Fahrzeugausweises haben Sie schweizweit 14 Tage Zeit. Die Frist gilt auch, wenn Sie im selben Kanton umziehen: Die Schilder bleiben dann, aber die neue Adresse muss innert 14 Tagen in den Fahrzeugausweis.
Gebühren für Schilder und Fahrzeugausweis
Bei einem Umzug innerhalb des Kantons fallen für die Schilder keine Kosten an, weil sie bleiben. Beim Kantonswechsel kosten neue Schilder und der neue Fahrzeugausweis Gebühren, deren Höhe der Kanton festlegt. Zusammen sind das zum Beispiel CHF 60 in Zug, CHF 82 in Zürich und CHF 100 in Bern (Stand Oktober 2026). Wunschnummern sind teurer. Mitnehmen können Sie eine Wunschnummer nicht, denn im neuen Kanton erhalten Sie eine neue Nummer.
Kontrollschild und Fahrzeugausweis unterscheiden
Das Kontrollschild ist das Nummernschild am Fahrzeug. Der Fahrzeugausweis ist das Dokument dazu, in dem Schildnummer, Halter und Adresse eingetragen sind. Bei einem Umzug im selben Kanton ändert nur der Ausweis, beim Kantonswechsel beides.