Alles raus, sauber sortiert und besenrein hinterlassen.
Für eine Wohnungsräumung oder Entrümpelung erhalten Sie mit einer Anfrage bis zu 4 Offerten von geprüften Partnerfirmen aus Ihrer Region. Wir leiten Ihre Anfrage weiter, Sie vergleichen die Angebote, und die Firma Ihrer Wahl räumt. Ob ganze Wohnung, Haus oder nur Keller und Estrich, ob in Zürich, Bern, Basel oder im Aargau: offeriert wird pauschal oder pro Kubikmeter, mit Abtransport, fachgerechter Entsorgung und besenreinen Räumen.
Eine volle Wohnung zu leeren heisst tragen, sortieren, fahren und Gebühren zahlen. Wer das selbst übernimmt, spart den Auftrag, aber selten Zeit. Wie Sie einzelne Stücke über die Gemeinde loswerden, zeigt der Ratgeber Sperrgut entsorgen in der Schweiz.
Gerechnet wird meist pro Kubikmeter, rund CHF 60–120, oder als Pauschale fürs ganze Objekt. Eine ganze Wohnung zu räumen kostet je nach Menge rund CHF 1'500–6'000, die Entrümpelung von Keller oder Estrich deutlich weniger. Den Ausschlag geben das Volumen, Stockwerk und Lift, der Trageweg und wie viel sich weiterverwenden lässt.
Eine 3.5-Zimmer-Wohnung räumen lassen kostet erfahrungsgemäss rund CHF 1'500–4'000, je nach Volumen, Stockwerk und wie viel sich weiterverwenden lässt. Eine Pauschale ist nur vergleichbar, wenn feststeht, welche Räume und Mengen sie umfasst und ob die Entsorgungsgebühren enthalten sind. Worin sich Pauschale, Kostendach und Stundenansatz unterscheiden, erklärt der Ratgeber zur Offerte mit Festpreis, Kostendach oder Stundenpreis.
Rechenbeispiel mit CHF 60–120 pro m³. Den verbindlichen Preis nennt die Offerte.
Eine sorgfältige Räumungsfirma wirft nicht alles in eine Mulde, sondern trennt nach vier Wegen. Genau das entscheidet mit über den Preis. Fragen Sie vor dem Auftrag nach, wohin der Hausrat geht und ob die Firma Quittungen vom Recyclinghof oder Entsorger vorlegen kann.
Gut erhaltene Möbel, Geschirr und Bücher gehen in den Weiterverkauf oder ins Brockenhaus.
Metall, Holz, Karton und Elektrogeräte. Händler nehmen Geräte, die sie im Sortiment führen, gratis zurück; Abholen und Tragen gehören in die Offerte.
Polstermöbel, Matratzen und beschädigte Pressspanmöbel gehen in die Verbrennung.
Farben, Lacke, Lösungsmittel und Chemikalien kommen getrennt an die Sammelstelle. Grössere Mengen, etwa aus einer Haushaltsauflösung, können kostenpflichtig sein.
Was zur Räumung gehört, steht in der Offerte. Legen Sie die Angebote nebeneinander und prüfen Sie bei allen dieselben Punkte. Je klarer Ihre Angaben, desto genauer die Offerten und desto weniger Überraschungen am Räumungstag.
Bei einer Räumung wird eine Wohnung oder ein Haus vollständig geleert. Eine Entrümpelung betrifft einzelne Räume wie Keller oder Estrich oder ausgewählte Gegenstände. Bei einer Haushaltsauflösung, auch Wohnungsauflösung genannt, wird ein ganzer Haushalt aufgelöst: Verwertbares wird weitergegeben, der Rest entsorgt.
Über den Hausrat entscheiden die Erben gemeinsam, ausser jemand ist bevollmächtigt oder ein Willensvollstrecker eingesetzt. Legen Sie deshalb vorher fest, wer den Auftrag erteilt und wer welche Erinnerungsstücke bekommt.
Nur ein Teil der Möbel kommt mit. Was bleibt, wird geräumt, oft gleichzeitig mit dem Umzug ins neue Zimmer. Nennen Sie in der Anfrage die Stücke, die ins Heim gebracht werden.
Weniger Volumen heisst weniger Stunden beim Zügeln und eventuell ein kleineres Fahrzeug. Was sich verkaufen oder spenden lässt, zeigt der Ratgeber Ausmisten vor dem Umzug.
Jahrelang Gesammeltes: Kisten, Velos, alte Möbel. Eine Entrümpelung leert einzelne Räume, ohne dass die ganze Wohnung geräumt wird.
Nach einem Todesfall klären die Erben vor der Räumung, ob sie die Erbschaft annehmen: Wer sich Erbschaftssachen aneignet oder Handlungen vornimmt, die über die blosse Verwaltung hinausgehen, kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen. Die Frist zur Ausschlagung beträgt drei Monate.
Den Mietvertrag können die Erben gemeinsam mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen; auf diesen Termin hin planen Sie Räumung und Endreinigung. Wie Frist und Termin berechnet werden, erklärt der Ratgeber Kündigung im Todesfall.
Räume, Stockwerk, Lift und grobe Menge angeben; Fotos helfen bei der Einschätzung.
Bis zu 4 Offerten, pauschal oder pro m³, wenn nötig nach einer Besichtigung. Sie entscheiden, welche Firma räumt.
Das Team trägt aus, zerlegt wo nötig und sortiert für Weiterverwendung, Recycling und Entsorgung.
Die Räume sind leer und gewischt; auf Wunsch folgt direkt die Endreinigung.
Bei Mietwohnungen folgt auf die Räumung meist die Endreinigung: Fenster, Storen, Backofen, Kalk und Fugen gehören nicht zu «besenrein». Beides lässt sich mit einer Anfrage planen.
Für die Abgabe an die Verwaltung lassen Sie die Endreinigung mit Abnahmegarantie am besten direkt auf die Räumung folgen. Den Termin stimmen Sie mit beiden Firmen auf die Wohnungsabnahme ab.
Geht es nur um ein Sofa, einen Schrank oder eine Matratze, braucht es keine ganze Räumung: Dann lassen Sie einzelne Möbel abholen und entsorgen. Für Stücke, die bleiben sollen, aber noch keinen Platz haben, gibt es die Möbeleinlagerung mit Abholung.
Umzug, Möbellift oder Klaviertransport: Was sich sonst mit der Räumung verbinden lässt, finden Sie in der Übersicht aller Leistungen.
Meist rund CHF 60–120 pro Kubikmeter oder eine Pauschale fürs ganze Objekt. Eine ganze Wohnung kostet je nach Menge rund CHF 1'500–6'000, eine 3.5-Zimmer-Wohnung erfahrungsgemäss CHF 1'500–4'000. Den verbindlichen Preis nennt die Offerte.
Für eine Entrümpelung von rund 10 m³, etwa Keller, Estrich oder einzelne Räume, rechnen Sie mit CHF 600–1'200. Verwertbare Möbel und Geräte senken den Preis, Sonderabfall wie Farben und Bauschutt erhöhen ihn.
Nur, wenn der Hausrat mehr wert ist als die Arbeit. Ein Angebot «kostenlos räumen» ist nur seriös, wenn die Wohnung werthaltige Möbel enthält, etwa Vollholz, Markenstücke oder Antiquitäten. Sonst zahlen Sie am Ende doch, oder der Hausrat verschwindet ohne saubere Entsorgung. Viele Brockenhäuser, oft von Hilfswerken geführt, holen gut erhaltene Spenden ab, teils gratis, teils gegen einen Unkostenbeitrag; Defektes und Verschmutztes gehört dagegen ins Sperrgut.
Nicht unbedingt. Wichtig ist, dass vorher klar ist, was bleibt, und dass Sie Persönliches schon an sich genommen haben. Den Zugang regeln Sie mit der Firma, etwa über die Schlüsselübergabe; zum Schluss kontrollieren Sie die Räume selbst oder lassen sich Fotos schicken.
Das legen Sie vorher fest: Vereinbaren Sie in der Offerte, dass Ordner, Fotos, Bargeld oder Schmuck, die beim Räumen auftauchen, nicht entsorgt, sondern beiseitegelegt und Ihnen übergeben werden. Gegenstände, über die noch nicht entschieden ist, markieren Sie oder stellen sie in einen Raum, der nicht geräumt wird.
Das können Sie gleich mitanfragen. Nennen Sie die Stücke und die Zieladresse, etwa bei Angehörigen, damit die Firmen den Transport in ihre Offerte aufnehmen.
Nur, wenn es mit der Verwaltung so vereinbart ist. Sonst ist die Schlussreinigung Sache der Mieterin oder des Mieters, und sie geht deutlich weiter als besenrein. Lassen Sie sich eine besenreine Abgabe schriftlich bestätigen oder planen Sie die Endreinigung gleich mit.
Für Schäden, die das Räumungsteam bei der Arbeit verursacht, haftet grundsätzlich die beauftragte Firma; ihre Bedingungen können diese Haftung aber beschränken oder ausschliessen. Prüfen Sie deshalb in der Offerte Haftung und Versicherung, fotografieren Sie Treppenhaus, Lift und Türrahmen vor der Räumung und halten Sie einen Schaden sofort schriftlich fest.
Eine Anfrage, bis zu 4 Offerten für Räumung und Entsorgung. Kostenlos und unverbindlich.